Beratung

Ein Beitrag von Agnes Würsch und Jürg Gschwend
Plusminus, Budget- und Schuldenberatung Basel

Schulden, Verschuldung, Überschuldung – die Begriffe wiegen schwer. Die Schuldenberatung hat nur einen begrenzten Werkzeugkoffer für Menschen in solchen Situationen. Trotzdem ist es zentral, manchmal gar existenziell, dass Betroffene möglichst frühzeitig eine Beratungsstelle aufsuchen.

Rolle und Aufgabe der Schuldenberatung

Überschuldung geht fast immer mit anderen Problemen wie Arbeitslosigkeit, gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Trennung oder Scheidung einher. Der Bedarf an Beratung führt daher in der Regel über rein finanzielle Belange hinaus und betrifft die ganze Lebenslage. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, wenn spezialisierte Beratungsstellen, an die sich Menschen in spezifischen Lebenslagen wenden (etwa die Frauenberatung oder die Suchthilfe), auch über Fachwissen in der Schuldenberatung verfügen. Junge Erwachsene

werden beispielsweise von der Jugendberatung JuAr Basel bei finanziellen Problemen unterstützt. Sie profitieren dort von einem speziell auf ihr Alter zugeschnittenen Beratungsangebot. Insgesamt verfügt Basel-Stadt damit über ein enges Netz an Beratungsstellen, in dem auch Informationen zum Umgang mit Schulden verfügbar sind.

Die Beratungsstelle Plusminus ist hingegen breiter aufgestellt. Ihr Infoladen steht allen verschuldeten und überschuldeten Personen offen. Dort erhalten sie ohne Termin und Voranmeldung kostenlos und unbürokratisch erste Hilfe und werden allenfalls an eine passendere Stelle weiter triagiert. Diese niederschwellige erste Hilfe ist deshalb so wichtig, weil der Umgang mit Verschuldung umso einfacher ist, je früher professionelle und gemeinnützige Beratung in Anspruch genommen wird. Mit dem Infoladen verfügt Plusminus über ein niederschwelliges Erstberatungsangebot, das darauf abzielt, überschuldete Menschen frühzeitig zu erreichen. Im Infoladen finden Menschen ohne Termin und Anmeldung unbürokratisch erste Hilfe. Überschuldung ist häufig mit Gefühlen von Versagen, Scham und Schuld verbunden. Diese Gefühle sowie die Angst vor einem Autonomieverlust machen es schwer, Unterstützung in Anspruch zu nehmen. In der Schuldenberatung ist deshalb auf diese Ängste von Beginn weg behutsam einzugehen. Zudem unterstützt Plusminus mit schuldenspezifischem Fachwissen andere Beratungsstellen als Kompetenzzentrum und übernimmt Mandate bei Schuldensanierungen und Privatkonkursen.

Möglichkeiten der Schuldenberatung

Viele überschuldete Menschen kennen ihre Ansprüche nicht (Krankenkassenprämienverbilligung, Mietzinszuschüsse, Sozialhilfeanspruch, allenfalls Prüfung der Rechtmässigkeit der Kreditvergabe etc.). In der Beratung zeigen wir die Möglichkeiten und Voraussetzungen auf und unterstützen die betreffenden Personen bei deren Geltendmachung. Nicht wenige Ratsuchende tun sich beim Ausfüllen von Gesuchen für Unterstützungsleistungen sehr schwer. Das gilt insbesondere für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen. Bei Bedarf helfen wir ihnen.

Wir informieren auch über den Ablauf von Betreibungs- und Pfändungsverfahren und die Rechte und Pflichten des Schuldners bzw. der Schuldnerin in diesem Zusammenhang. Oft können dadurch Ängste abgebaut und Konflikte mit dem Betreibungsamt minimiert oder vermieden werden – was auch im Interesse des Betreibungsamts und der betreibenden Gläubiger ist.

Ausländerinnen und Ausländer mit Schulden haben oft Angst vor Sanktionen des Migrationsamts. Wir informieren sie in der Beratung über die rechtliche Situation und bieten ihnen Hilfe in der Kommunikation mit den Behörden an.

Über 90% der Personen, die für Beratung an Plusminus gelangen, haben aufgrund ihrer schwierigen finanziellen Situation keine Chance auf Sanierung oder Privatkonkurs. Für sie gibt es deshalb nur eines: weiterleben mit den Schulden. Das umliegende Ausland kennt dagegen Verfahren, mit denen überschuldete Personen ihre Schulden irgendwann löschen lassen können (Restschuldbefreiung). In der Schweiz wurde der Bundesrat per Motion aus dem Parlament damit beauftragt, einen Gesetzesentwurf für eine solche Restschuldbefreiung auszuarbeiten. Über die genaue Ausgestaltung und eine mögliche Annahme dieses Vorhabens im Parlament lassen sich zum Zeitpunkt dieser Publikation noch keine definitiven Angaben machen.

Erste Schritte aus der Überschuldung

Eine Stabilisierung der persönlichen und finanziellen Situation ist der erste Schritt aus der Überschuldung. Damit dies gelingen kann, muss eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden. Voraussetzung dafür ist ein freiwilliges, auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der ratsuchenden Personen zugeschnittenes Beratungsangebot.

Unter dem Druck der Gläubiger und/oder einer drohenden Lohnpfändung vereinbaren verschuldete Personen nicht selten Raten, die so hoch sind, dass sie diese nicht zahlen können. Oder sie schränken sich und ihre Familienmitglieder so stark ein, dass grundlegende Bedürfnisse wie angemessene Gesundheitsversorgung oder soziale Teilhabe gefährdet sind. Dadurch können sie in noch prekärere finanzielle Situationen geraten. In der Beratung geht es darum, mögliche Auswege aus dieser Spirale aufzuzeigen.

Verschuldete Personen haben häufig Angst davor, dass sie ihre Arbeitsstelle verlieren, wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin aufgrund einer Lohnpfändung von bestehenden Schulden erfahren. In der Beratung informieren wir über die Möglichkeit einer «stillen» Lohnpfändung. Bei dieser zahlt die überschuldete Person die errechnete Pfändungssumme aus ihrem Lohn selber an das Betreibungsamt, ohne dass auf der Arbeitsstelle darüber informiert wird. Die Bewilligung einer solchen stillen Lohnpfändung setzt allerdings die Zustimmung der Gläubiger voraus.

Bei Mietzinsausständen prüfen wir, wie diese beglichen werden können. Besteht keine Aussicht auf eine Finanzierung durch die Betroffenen und/oder die Sozialhilfe, haben wir die Möglichkeit, den fehlenden Betrag über unseren betriebseigenen Fonds zu zahlen. Je nach Höhe des Mietzinsausstands und der finanziellen Mittel in unserem Fonds stellen wir zusätzlich Finanzierungsgesuche an Stiftungen.

Alltagsbewältigung mit Schulden

In unserer Leistungs- und Konsumgesellschaft ist ein Leben mit knappen Finanzen und Schulden schwierig. Überschuldete verheimlichen ihre schwierige finanzielle Situation häufig gegenüber Bekannten und Verwandten und isolieren sich. Die Auseinandersetzung in der Schuldenberatung mit der eigenen Situation und den damit verbundenen Ängsten, Schuld- und Schamgefühlen hilft Ratsuchenden aus der Isolation.

Plusminus informiert Ratsuchende über Angebote und Unterstützungsleistungen für Menschen mit wenig Geld, mit dem Ziel, die engen Budgets zu verbessern und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Neben Hinweisen auf die genannten Sozialleistungen helfen für die Alltagsbewältigung auch gemeinnützige Angebote wie Caritas-Läden oder die KulturLegi.

Gesundheitsversorgung in der Schuldenberatung

Überschuldung führt zu Krankheit, Krankheit führt zu Überschuldung. Krankheit wirkt sich ausserdem sehr negativ auf die beruflichen Chancen und die Lebensqualität aus. Deshalb versuchen wir, Verschuldete zu unterstützen, damit sie gesundheitliche Probleme vermeiden oder beheben können.

Wir zeigen Ratsuchenden, welche Möglichkeiten sie bei der eigenhändigen Gestaltung ihres Lebens haben, und unterstützen sie bei der Erarbeitung und der Umsetzung ihrer Ziele. Damit steigern wir ihre Motivation und auch ihre Kontrollüberzeugung: Bei Menschen mit hohen Schulden besteht mit zunehmender Dauer der Überschuldung die Gefahr, dass sie ihr Leben durch äussere Faktoren bestimmt sehen. Dagegen zeigen aber Studien, wie wichtig eine hohe Kontrollüberzeugung ist – nicht nur für den Weg aus den Schulden mitsamt der nötigen Kommunikation mit Behörden und Gläubigern, sondern insbesondere auch für die physische und psychische Gesundheit (Hämmig/Herzig, 2022).

Bei der Krankenkasse wählen verschuldete Menschen aus finanziellen Gründen nicht selten die höchste Jahresfranchise. Tauchen gesundheitliche Probleme auf, verzichten sie aufgrund der drohenden Kosten auf die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen oder sehen sich nicht in der Lage, die Honorarrechnung zu begleichen. In der Beratung prüfen wir mit den Ratsuchenden Alternativen zur hohen Jahresfranchise (Hausarztmodell, Telmed-Modell etc.). Der Wechsel zu einer günstigeren Krankenversicherung ist leider bei vielen Überschuldeten keine Option, verbietet doch das Krankenversicherungsgesetz den Wechsel bei ausstehenden Krankenversicherungsprämien.
Auch Zahnarztbesuche werden aus Kostengründen häufig gemieden. Das führt zu Zahnproblemen oder hohen Folgekosten. Wir besprechen diese Thematik in der Beratung und fragen Stiftungen an, die Kosten für Zahnbehandlungen zu übernehmen. Hat jemand wegen laufender Lohnpfändung nur das betreibungsrechtliche Existenzminimum zur Verfügung, können Zahnarztkosten beim Betreibungsamt geltend gemacht werden.

Zurzeit gibt es in der Schweiz (noch) kein Restschuldbefreiungsverfahren. Deshalb führt die Unterstützung durch die Schuldenberatung nur bei wenigen Personen zu einer Entschuldung. Trotzdem aber kann sie die Lebenslage von Überschuldeten in vielen Fällen substanziell verbessern.